BGH zur Anzahl von Vergleichsangeboten bei Handwerkern
BGH stärkt Handlungsspielraum der Eigentümer: Nicht die Anzahl der eingeholten Angebote entscheidet über die Rechtmäßigkeit eines Beschlusses, sondern die Qualität und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsgrundlage.