Am 01.10.2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 in Kraft.

Aufgrund dessen, dass die EnEV eine wesentliche Grundlage für das KfW-Zuschussprogramm “Energieeffizient Sanieren” darstellt, ist eine Anpassung der Förderbedingungen notwendig.

Mit der EnEV 2009 erhöhen sich insgesamt die Anforderungen an die auszuführenden Sanierungsmaßnahmen.

Für die KfW-Effizienzhäuser verschärfen sich zwar die Anforderungen gemäß der EnEV um ca. 30% – durch die Einführung zusätzlicher KfW-Effizienzhäuser, führt dies jedoch zu keiner Verschlechterung der Förderung. So wird das derzeitige Effizienzhaus 100 (EnEV 2007) ab 01.10.2009 als Effizienzhaus 130 (EnEV 2009) fortgeführt.

Bei den Einzelmaßnahmen/-kombinationen erhöhen sich überwiegend die technischen Anforderungen. So liegt beispielsweise der zukünftig einzuhaltende U-Wert von Fenstern bei 1,1 W/(m²K) – bisher lag dieser bei 1,3 W/(m²K).

Die neuen Programmbestimmungen für das Programm “Energieeffizient Sanieren” treten analog mit der neuen EnEV 2009 zum 01.10.2009 in Kraft. Allerdings können, in einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2009 (Antragseingang KfW), auch Vorhaben nach den seit 04/2009 gültigen Programmbestimmungen beantragt werden. Auch die Nutzung der derzeit gültigen Antragsformulare ist bis zum Jahresende parallel möglich. Ab 01.01.2010 gelten dann ausschließlich die neuen Bedingungen.

Weitere Informationen stehen Ihnen ab sofort unter www.kfw-zuschuss.de zur Verfügung. Die neuen Programmrichtlinien und Antragsformulare werden in den kommenden Tagen auf der Internetseite der KfW eingestellt.