Das Beitragsbild, das die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in Deutschland konzeptionell darstellt, ist nun erstellt. Es zeigt eine moderne Stadtlandschaft mit verschiedenen Gebäuden, von denen einige mit Solarpaneelen und Windturbinen ausgestattet sind, um erneuerbare Energien zu symbolisieren. Im Vordergrund diskutiert eine diverse Gruppe von Menschen (Männer und Frauen verschiedener Herkunft) über Pläne und Baupläne, was auf eine Zusammenarbeit in der Stadtplanung und den Übergang zu erneuerbaren Energiequellen hinweist. Das Bild vermittelt ein Gefühl von Innovation, Nachhaltigkeit und gemeinschaftlichem Engagement im Übergang zu erneuerbaren Energiequellen.

Der BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V. informiert über die Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die am 8. September 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurden:

Allgemeine Änderungen ab 2024:
Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Anforderungen für Heizungssysteme. Jede neu installierte Heizung muss zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude, wobei für letztere längere Übergangsfristen eingeräumt werden, um die Investitionsentscheidungen an die örtliche Wärmeplanung anzupassen.

Anforderungen in Abhängigkeit von der Stadtgröße:
Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern wird der Einsatz von Heizungen, die zu 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen, ab dem 30. Juni 2026 Pflicht.
In kleineren Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern tritt diese Regelung erst ab dem 30. Juni 2028 in Kraft.
Die Kommunen sind verpflichtet, bis zu diesen Stichtagen eine Wärmeplanung vorzulegen, um geeignete Energieträger für neue Heizungen zu identifizieren.

Übergangsregelungen und Ausnahmen:
Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden.
Bei irreparablen Schäden an Erdgas- oder Ölheizungen sind pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen. In bestimmten Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien befreit werden.

Pflichten für Wohnungseigentümergemeinschaften:
Bis Ende 2024 müssen Informationen zur Entscheidungsfindung über zukünftige Wärmeversorgung eingeholt werden. Der Zustand von im Sondereigentum befindlichen Heizungsanlagen (Gasetagenheizungen) muss überprüft und dokumentiert werden. Der Verwalter ist verpflichtet, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, sobald dort der Austausch von Heizungen ansteht, um ein entsprechendes Umsetzungskonzept zu beschließen.

Unklarheiten und offene Fragen:
Es bestehen technische und rechtliche Unklarheiten, beispielsweise bezüglich der Behandlung von Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern, Umbaufristen, Fördermöglichkeiten und Anpassungen bei neuen effizienten Brennwertkesseln.

Förderungen und zukünftige Entwicklungen:
Über die genaue Höhe der Förderung für die Modernisierung von Heizungen ist noch nicht final entschieden. Geplant ist eine Förderung von 30 Prozent, unabhängig von der neuen Technik, mit gedeckelten Gesamtfördersummen und speziellen Regelungen für Mehrfamilienhäuser.