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Wohnungseigentum: Wer Recht am Garten hat

25. September 2009|

Außenflächen von Eigentums-Wohnanlagen sind grundsätzlich erst einmal Gemeinschaftseigentum. Wer mit dem Kauf seiner Parterre-Wohnung ein exklusives Sondernutzungsrecht des Gartens koppelt, braucht daher eine Zuweisung in der Teilungserklärung oder eine im Grundbuch eingetragene Vereinbarung. Häufig trennen [...]

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