Keine Vergütungspflicht von Gemeinschaftsantennenanlagen – GEMA (BGH Urteil vom 17.09.2015 – I ZR 288/14)
Sachverhalt: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft verklagt. Die GEMA nimmt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern wahr. Die verklagte Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 343 Wohneinheiten. Die Wohnungseigentümergemeinschaft betreibt in dem Gebäude ein Kabelnetz, mit dem das von einer Gemeinschaftsantenne abgeleitete Sendesignal in die einzelnen Wohnungen weitergeleitet [...]