Kreditaufnahme durch Wohnungseigentümergemeinschaft – Anforderungen an ordnungsmäßige Verwaltung (BGH Urteil vom 25.09.2015 – V ZR 244/14)
Sachverhalt: In einer Eigentümerversammlung einer aus 201 Einheiten bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft wurde im Jahre 2013 die Durchführung einer Fassadensanierung beschlossen. Eine förderfähige Wärmedämmung war ebenfalls vorgesehen. Die Gesamtkosten sollten sich auf etwa 2.000.000 € belaufen. Zur Finanzierung haben die Eigentümer die Aufnahme eines KfW-Förderkredits beschlossen. Die Kreditsumme sollte 1.320.000 € betragen, der Zinssatz belief sich [...]