WEG-Beschluss gilt trotz Nichteinladung eines Eigentümers
Beschlüsse einer Eigentümerversammlung sind in der Regel nicht deshalb nichtig sind, nur weil ein Eigentümer nicht zu der Versammlung eingeladen war. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass die Beschlüsse einer Eigentümerversammlung in der Regel nicht deshalb nichtig sind, nur weil ein Eigentümer nicht zu der Versammlung eingeladen war (Az. V ZR 235/11). Stattdessen können [...]